Honorarnoten von den Patient/innen sind bar zu bezahlen. Ein nachträgliches Einreichen bzw. Ansuchen um Kostenerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse ist nicht möglich (Ausnahme: Einreichen
bei einer Zusatzversicherung).
Bitte beachten Sie, dass Sie pro Quartal nicht gleichzeitig einen Wahlarzt und einen Kassenarzt desselben Faches aufsuchen können, wenn Sie eine Kostenrückerstattung in Anspruch nehmen wollen
Folgende Privatleistungen angeboten:
größere Operationen (mit Vollnarkose etc.) führe ich als Belegarzt in folgenden Spitälern durch:
Größere Operationen bedeutet:
z.B.
Versorgung von Leistenbruch / Narbenbrüchen in offener und laparoskopischer Technik
Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie), des Blinddarmes (Appendektomie)
Operationen bei Brustkrebs (Mammakarzinom)
Hämorrhoidenoperationen